Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Nach dem BMF-Schreiben vom 16.08.2000 (IV C 2 – S 2175 – 14/00, BStBl. I 2000, S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt. Mit BMF-Schreiben vom 12.07.2005 (IV B 2 – S 2175 – 9/05, BStBl. I 2005, S. 819) hat die Finanzverwaltung erklärt, dass die Pauschalregelung für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden kann, die vor dem 01.01.2009 enden. Mit Schreiben vom 09.09.2009 (IV C 6 – S 2175/07/10001, BeckVerw 228875) hat das BMF nun die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen von Versicherungsunternehmen erneut verlängert. Sie kann nun für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 01.01.2014 enden.