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20.05.2009
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

FG Münster: Fahrzeugumrüstung auf Gasbetrieb steuerpflichtig im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung

Das FG Münster hat entschieden (Urteil vom 23.01.2009), dass die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sogenannte 1 %-Regelung bei privater Kfz-Nutzung einzubeziehen sind. Nach Auffassung des Finanzgerichts sei die Gasanlage ein zusätzliches Ausstattungsmerkmal, denn sie ersetze nicht den regulären Benzinbetrieb, sondern ermögliche, die Fahrzeuge alternativ mit Flüssiggas zu führen.

Der BFH hat mit Urteil vom 13.10.2010 (VI R 12/09) hierzu entschieden  - siehe ausführlicher in den Deloitte Tax-News.

Fundstelle

Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.01.2009, 10 K 1666/07 L

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