Geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens bei vorhandenem
Privatfahrzeug
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19.05.2009 (Az. VIII R 60/06, BFH-NV 2008, S. 1199 f.) über die Entkräftung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens entschieden.
Grundsätzlich spreche zwar ein Anscheinsbeweis auch für die private Nutzung eines zur Verfügung stehenden Firmenwagens mit der Folge, dass der private Nutzungswert nach der sog. 1%-Regelung dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen ist. Ist jedoch in dem Haushalt des Arbeitnehmers ein Privatfahrzeug vorhanden, so ist dieser Anscheinsbeweis umso leichter zu erschüttern, je geringer die Unterschiede zwischen den Fahrzeugen ausfallen. Ein vertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot, dessen Einhaltung nicht überwacht wird, erschüttert für sich allein den entsprechenden Anscheinsbeweis noch nicht.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.11.2009 (Az. IV C 6 – S 2177/07/10004) zur „Ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 bis 3 EStG“ hin. Dieses Schreiben berücksichtigt die Änderungen, die sich aus dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen und des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale ergeben.