Mit der erstmaligen Einführung gesetzlicher Unterkapitalisierungsregelungen soll die übermäßige Fremdkapitalfinanzierung brasilianischer Unternehmen unterbunden werden.
In Abhängigkeit von dem jeweiligen Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, der Fremdkapitalquote des Darlehensnehmers sowie dem Ansässigkeitsstaat des Fremdkapitalgebers wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen auf derartige Darlehen beschränkt.
Strittig ist dabei weiterhin der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendbarkeit der Unterkapitalisierungsregelungen. Die brasilianische Finanzverwaltung sieht eine rückwirkende Anwendbarkeit der Vorschriften ab dem 01.01.2010 vor. Die Gegenredner argumentieren hingegen, dass gemäß der brasilianischen Verfassung eine erstmalige Anwendbarkeit für Sozialversicherungszwecke frühestens 90 Tage nach der am 14.06.2010 erfolgten Veröffentlichung des Gesetzes in dem einschlägigen Amtsblatt bzw. für Zwecke der Körperschaftsteuer erst ab dem Folgejahr (2011) erfolgen könne.
Näheres zu der Neuregelung sowie deren erstmaligen Anwendungszeitpunkt erfahren Sie aus diesem Newsletter.

