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10.09.2010
In einer am 23. Juli 2010 veröffentlichten Entscheidung der indischen Authority for Advance Rulings wurde entschieden, dass eine Anteilsübertragung von einer in Mauritius ansässigen Muttergesellschaft an deren hundertprozentige in Indien ansässige Tochtergesellschaft weder steuerpflichtig nach dem indischen Income Tax Act (ITA) ist noch eine Minimum Alternate Tax auslöst.
Weitere Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Dokument.

