Durch die am 16.12.2009 veröffentlichte Verfügung Nr. 472/09 führt Brasilien erstmals eine Unterkapitalisierungsregelung ein.
Erfasst werden Zinszahlungen an ausländische Personen und Unternehmen. Hierbei ist in erster Linie danach zu unterscheiden, ob sich der Fremdkapitalgeber in einem Niedrigsteuerland im Sinne des Gesetzes 11,727/08 befindet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Länder, welche ausländische Einkünfte einem Steuersatz von 20% oder weniger unterwerfen.
Sofern der Empfänger der Zinszahlungen in einem derartigen Niedrigsteuerland ansässig ist, dürfen die Zinszahlungen den Gewinn des brasilianischen Unternehmens nur mindern, wenn ein Zusammenhang zu der Tätigkeit des Unternehmens besteht und der zur Verfügung gestellte Darlehensbetrags nicht mehr als 30% des Nettoeigenkapitals des brasilianischen Unternehmens überschreitet. Irrelevant ist hierbei, ob der Gläubiger eine nahe stehende Person ist.
Ist der Zinsempfänger hingegen nicht in einem Niedrigsteuerland ansässig, so dürfen die Zinszahlungen den Gewinn nur mindern, sofern diese aus einem für die Unternehmenstätigkeit erforderlichem Darlehen resultieren und das Fremdkapital das Eigenkapital im Verhältnis von 2:1 nicht überschreitet.
Die neuen Vorschriften traten zum 01.01. 2010 in Kraft. Investoren sollten daher zeitnah die konzerninterne Finanzierung ihrer brasilianischen Unternehmen überprüfen und bei Bedarf anpassen.

