28.01.2010

Schweden: Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften

Mit Wirkung zum 01.01.2010 änderte Schweden die Besteuerung von Erträgen aus der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften. Demnach unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an schwedischen Personengesellschaften nicht mehr der Besteuerung. Im Gegenzug sind Verluste aus derartigen Veräußerungsgeschäften ebenfalls nicht mehr berücksichtigungsfähig. Die Neuregelung kommt nur im Verhältnis zu innerhalb der EU ansässigen Gesellschaftern zur Anwendung.

Darüber hinaus sollen die über eine Personengesellschaft erzielten Dividenden von der Besteuerung ausgenommen werden, sofern diese ebenfalls steuerfrei wären, wenn sie unmittelbar durch ihren Gesellschafter erzielt würden.

Zusätzlich wurden Sonderregelungen für die Besteuerung von aus Scheingesellschaften resultierenden Veräußerungsgewinnen eingeführt. Derartige Einkünfte werden zukünftig einer höheren Besteuerung unterworfen.