Das neue Haushaltsgesetz 2010 wurde am 24.12.2009 veröffentlicht. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Regelungen von Bedeutung:
Die Quellensteuer auf durch ausländische Gläubiger erzielte Dividenden und Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen beträgt nach nationalem Recht effektiv 19%. Die Quellensteuersätze für andere Zahlungen wie bspw. Lizenzen und Gehälter bleiben unverändert.
Spanische Unternehmen, welche die Anzahl ihrer Beschäftigten nicht reduzieren, können von einem niedrigeren Körperschaftsteuersatz in Höhe von 20% auf Gewinne bis zu einem Betrag von ca. 120.000 Euro profitieren. Auf darüber hinaus gehende Beträge wird Körperschaftsteuer in Höhe von 25% erhoben. Voraussetzung ist desweiteren, dass der Jahresumsatz 5 Mio. Euro nicht überschreitet und die Belegschaft aus nicht mehr als 25 Mitarbeitern besteht.
Schließlich wird der Steuersatz für die Besteuerung des grenzüberschreitenden Transfers von Einkünften aus spanischen Betriebsstätten von 18% auf 19% erhöht.

