29.10.2009

Belgien: Steuerpläne für 2010

Die belgische Regierung reichte am 01.10. 2009 beim Parlament einen Vorschlag für ein Änderungsgesetz zur Anpassung einiger steuerlicher Vorschriften ein. Aus Sicht der Unternehmensbesteuerung sind insbesondere die folgenden Änderungsvorschläge von Interesse:

Voraussetzung für die Anwendung des belgischen Schachtelprivilegs – nach welchem 95% der erhaltenen Dividenden effektiv unbesteuert bleiben – ist, dass diese Dividenden einer Beteiligung von mindestens 10% oder einer solchen mit einem Wert von mindestens 1,2 Mio. Euro entstammen. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen müssen diese Voraussetzungen derzeit nicht erfüllen, da diese grundsätzlich keine hohen Beteiligungen an einzelnen Unternehmen halten. Das Änderungsgesetz sieht für die Anwendung des Schachtelprivilegs bei derartigen Unternehmen nun die Einführung der Voraussetzung des Mindestwerts von 1,2 Mio. Euro pro Beteiligung vor.

Zudem ist geplant, dass im Falle steuerbefreiter Verschmelzungen und Spaltungen die Steuergutschriften, die aus Forschungsund Entwicklungsaktivitäten sowie der sogenannten „notional interest deduction“ stammen, auf das übernehmende Unternehmen übergehen sollen. Gleiches soll für Beteiligungen gelten, die im Wege einer Sacheinlage gewährt wurden.

Sofern die Änderungsvorschläge vom Parlament angenommen werden, treten diese ab dem 01.01.2010 in Kraft.