Das niederländische Finanzministerium veröffentlichte am 15.09.2009 einige steuerliche Änderungsvorschläge. Das Parlament wird sich mit diesen voraussichtlich noch in den nächsten Monaten befassen, so dass mit einem in Kraft treten der Neuregelungen – soweit vom Parlament angenommen – bereits zum 01.01.2010 zu rechnen ist.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Neuregelung des Schachtelprivilegs, nach welchem fortan Portfolioinvestitionen – also Beteiligungen von weniger als 5% – grundsätzlich nicht mehr in den Anwendungsbereich des Schachtelprivilegs fallen sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch derartige Portfoliobeteiligungen durch das Schachtelprivileg begünstigt werden, wenn die gehaltene Gesellschaft nicht nur einer gegeringen Besteuerung unterliegt (nicht weniger als 10%) bzw. nicht mehr als 50% des Vermögens der Gesellschaft aus niedrig besteuerte Portfolioinvestitionen besteht.
Darüber hinaus sollen die steuerlichen Verluste der Veranlagungszeiträume 2009 und 2010 auf Antrag bis zu drei Jahre zurückgetragen werden können. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist ein Rücktrag steuerlicher Verluste ausschließlich auf das jeweils unmittelbar vorangegangene Wirtschaftsjahr möglich. Während ein Rücktrag von Verlusten in dieses unmittelbar vorangegangene Wirtschaftsjahr weiterhin der Höhe nach unbegrenzt möglich sein soll, wird beabsichtigt, diese Möglichkeit für die beiden davor liegenden Jahre auf jeweils 10 Mio. Euro zu begrenzen.
Die zum 01.01.2007 eingeführte und als „Patent Box“ bekannte Regelung ermöglichte es innovativen Unternehmen, die aus selbstentwickelten Patenten resultierenden Gewinne einer „Patent Box“ zuzuordnen. Seit dem 01.01.2008 gilt dies auch für Gewinne, die aus anderen selbsterstellten immateriellen Wirtschaftsgütern resultieren. Die der Patent-Box zugeordneten Gewinne unterliegen lediglich einem Steuersatz von 10%. Der Maximalbetrag derartig begünstigter Gewinne wurde auf das Vierfache der jeweils zugrundeliegenden Forschungs- und Entwicklungskosten für Patente limitiert, für nicht-patentierte Erfindungen und Innovationen auf den absoluten Betrag von jeweils 400.000 Euro. Diese Grenzen sollen künftig entfallen.
Da die mit derartigen immateriellen Wirtschaftsgütern zusammenhängenden Aufwendungen bzw. steuerlichen Verluste dem Anwendungsbereich des regulären Steuersatzes von 25,5% unterliegen (vgl. auch UIS 9/2009), die Gewinne jedoch einem Steuersatz von lediglich 10%, führte dies zu Steuervorteilen, welche die Innovationsbereitschaft niederländischer Unternehmen fördern sollten. Der Steuersatz für die Besteuerung von Gewinnen, welche der fortan als „Innovation Box“ benannten Regelung unterliegen, soll ab dem 01.01.2010 auf 5% abgesenkt werden, wobei damit zusammenhängende Verluste weiterhin von der Anwendbarkeit des regulären Steuersatzes „profitieren“. Hierdurch soll die Attraktivität dieser Regimes weiter gesteigert werden.
Darüber hinaus wird beabsichtigt, die Regelung zur Erstattung von Lohnsteuer, die auf Gehälter von zur Entwicklung bestimmter technischer Innovationen beschäftigter Arbeitnehmer abzuführen war, anzupassen. Die Erstattung wird begrenzt auf 32% der Löhne bis zu einem Betrag von 210.000 Euro und auf 18% für den 210.000 Euro übersteigenden Betrag, soweit die Gesamtsumme der Löhne nicht 14 Mio. Euro überschreitet.

