20.11.2009

Mexiko: Steuerreformvorschläge 2010

Die bereits vorgestellten Steuerreformvorschläge 2010 wurden am 31.10.2009 vom mexikanischen Kongress unverändert angenommen. Ihre endgültige Gesetzeskraft erlangen sie mit Veröffentlichung im Amtsblatt. Die aus Unternehmenssicht wesentlichen Neuerungen für 2010 sind die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes auf 30%, die Anhebung der Steuer auf Bareinzahlungen auf 3%, die Einführung einer indirekten Steuer von 2% auf bestimmte Einnahmen, sowie die Anhebung von Verbrauchsteuern auf diverse Waren und Dienstleistungen.