Präsident Obama hat am 06.11.2009 den „Worker, Homeownership, and Business Assistance Act of 2009“ unterzeichnet. Mit diesem Gesetz wird die Verlustrücktragsperiode in den USA für Verluste aus wahlweise den Jahren 2008 oder 2009 von bisher zwei Jahren auf fünf Jahre erweitert. Für kleine Unternehmen mit Erlösen von bis zu 15 Millionen USD wurde eine derartige Regelung für Verluste aus 2008 bereits mit dem „American Recovery and Reinvestment Act of 2009“ eingeführt (siehe UIS 2/2009). Durch das nunmehr verabschiedete Gesetz wird diese Erleichterung sowohl durch das Wahlrecht für Verluste aus entweder 2008 oder 2009, als auch hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs auf alle Unternehmen, erheblich ausgedehnt; lediglich Unternehmen, die durch das Troubled Asset Relief Program (TARP) staatliche Zuschüsse vereinnahmt haben, sind von der Regelung ausgeschlossen. Der auf Antrag erfolgende Verlustrücktrag ist für die ersten vier Jahre unbeschränkt möglich, lediglich im fünften Jahr (d.h. für Verluste aus 2008 für das Jahr 2003 von Bedeutung) ist der Verlustrücktrag auf 50% des zu versteuernden Einkommens dieses Jahres beschränkt. Der Antrag hat innerhalb der (verlängerten) Abgabefrist für die Einreichung der Steuererklärung des letzten, in 2009 beginnenden Wirtschaftsjahres, zu erfolgen und kann nicht widerrufen werden. Im Einzelfall ist sorgfältig zu prüfen, für welches Jahr der Verlustrücktrag günstiger ist, wobei auch die Auswirkungen des Verlustrücktrags auf die Anrechnung von – bei Verlustrücktrag eventuell verfallender – Foreign Tax Credits mit berücksichtigt werden müssen.
Zur Refinanzierung dieser Maßnahme wird die Anwendung der geänderten Bestimmungen zur sog. „worldwide interest allocation“ (Zuordnung von Zinsen zu inund ausländischen Investments) verschoben, die zu einer Erhöhung der anrechenbaren Foreign Tax Credits führen würden. Diese Regelung sollte bisher erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2010 in Kraft treten, die erstmalige Anwendung wird nunmehr auf Wirtschaftsjahre ab 2018 verschoben.

