17.12.2009

Belgien: Einschränkung des Anwendungsbereichs des Schachtelprivilegs geplant

In einer Pressemitteilung vom 20.11.2009 wies die EU-Kommission darauf hin, dass das belgische Schachtelprivileg nicht mit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang stehe. Belgien fasst die Steuerbefreiung von Dividenden strenger auf als nach europäischem Recht vorgesehen. Nach Meinung der Kommission sind beispielsweise belgische Unternehmen durch die Einschränkung, dass die Beteiligung als Finanzanlage im langfristigen gebundenen Anlagevermögen nach belgischem Rechnungslegungsgesetz ausgewiesen sein muss, benachteiligt, obwohl sie darüber hinaus alle Kriterien der EU-Mutter-Tochter- Richtlinie erfüllen. Der belgische Staat hat nun zwei Monate Zeit, auf die Argumentation der EU-Kommission zu reagieren, bevor diese den Europäischen Gerichtshof anrufen kann.

Daneben ist zu erwähnen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem bereits in UIS 10/2009 vorgestellten Haushaltsentwurf für 2010 und 2011 vorgeschlagen wurde, den Mindestwert von Beteiligungen, die dem Anwendungsbereich des Schachtelprivilegs unterliegen sollen, von € 1,2 Mio. auf nun € 2,5 Mio. zu erhöhen. Dies hätte eine weitere Einschränkung des Anwendungsbereichs des Schachtelprivilegs zur Folge.