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Am 09.11.2009 hat das ungarische Parlament ein Gesetz zur Steuerentlastung ungarischer Unternehmen verabschiedet. Hiernach unterliegen ab dem 01.01.2010 lediglich 25% der ausländischen Zinseinnahmen ungarischer Gesellschaften dem Steuersatz von 19%. Effektiv bedeutet dies einen Steuersatz in Höhe von 4,75%.

