05.02.2010

U.S. Haushaltsplan 2011: Update zur geplanten U.S.-Steuerreform

Am 01. Februar 2010 hat die amerikanischen Regierung der Haushaltplan für 2011 sowie zeitgleich das amerikanische Finanzministerium Erläuterungen hierzu (Greenbook 2011“) veröffentlicht. Bereits im letzten Jahr wurde im Rahmen des Haushalts 2010 eine weitreichende Reform des internationalen amerikanischen Steuerrechts angekündigt, die zu geschätzten Steuermehreinnahmen von 210 Milliarden USD innerhalb der nächsten 10 Jahre führen sollte. Bisher wurde diese Reform jedoch noch nicht umgesetzt. Im nunmehr veröffentlichten Haushaltsplan für 2011 werden diese Reformvorhaben nochmals modifiziert aufgegriffen, die geschätzten Steuermehreinnahmen innerhalb der nächsten 10 Jahre aber nur noch mit 123 Milliarden USD veranschlagt. Die nunmehr vorgeschlagenen Reformvorhaben sollen größtenteils bereits ab 2011 zur Anwendung kommen.

Überraschend ist insbesondere, dass die noch im letzten Jahr angekündigte Einschränkung der sog. check-the-box rules für bestimmte Fälle von outbound-investments in den aktuellen Reformvorschlägen nicht mehr enthalten ist. Dagegen sind die meisten bereits im letzten Jahr enthaltenen Reformvorschläge mit leichten Modifizierungen übernommen worden. Der geplante Aufschub für den Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit thesaurierten ausländischen Einkünften (deferred foreign source income) wird im aktuellen Haushaltsplan auf Zinsaufwendungen beschränkt. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit ausländischer Steuern in USA (foreign tax credits) ist hingegen weiterhin die Einführung einer matching-rule vorgesehen, wonach eine Steueranrechnung nur noch möglich sein soll, wenn es gleichzeitig in den USA zu einer Versteuerung des damit verbundenen Einkommens (E&P) kommt. Hiervon können insbesondere bestehende „Splitter-Strukturen“ betroffen sein. Auch die meisten anderen im Reformvorschlag 2010 enthalten Regelungen, insbesondere die Einführung eines länderübergreifenden „superpools“ für indirekt anrechenbare ausländische Steuern, sind weiterhin im Haushaltsplan 2011 enthalten. Hinzugekommen sind der Vorschlag für eine verschärfte Besteuerung im Fall des Transfers von immateriellen Wirtschaftsgütern in Steueroasen sowie der Vorschlag für ein Abzugsverbot von überhöhten konzerninternen Rückversicherungsprämien.

Die US-amerikanischen Zinsabzugsbeschränkungen (earnings stripping rules) sollen nach den nun veröffentlichten Vorschlägen auch auf Zinszahlungen an nicht verbundene Unternehmen ausgedehnt werden soweit der Zinsempfänger auf ein verbundenes Unternehmen Rückgriff nehmen kann. Bisher finden die US-amerikanischen Zinsabzugsbeschränkungen in solchen Konstellationen keine Anwendung.

Hinsichtlich der in Subpart F geregelten amerikanischen Hinzurechnungsbesteuerung sollen die sog. „look-through exception“ sowie die sog. „active finance exception“ bis Ende 2011 verlängert werden. Die bislang bestehenden Regelungen sind bereits Ende 2009 ausgelaufen, sollen jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2010 wieder in Kraft gesetzt werden.

Es ist momentan unklar, inwieweit diese Reformvorschläge politisch umsetzungsfähig sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der nunmehr ausgeglichenen Mehrheitsverhältnisse zwischen Republikanern und Demokraten im Senat erscheint eine schnelle Umsetzung eher unwahrscheinlich.

Ansprechpartner

Andreas Maywald | New York
Sven Petersen | New York