Der Entwurf des Finanzgesetzes 2010 sieht neben einer Reform der lokalen Unternehmensteuer unter anderem auch Änderungen bei der Bekämpfung der Steuervermeidung vor.
Demnach soll die Quellensteuer auf Zins-, Lizenz- und Dividendenzahlungen an in Steueroasen Ansässige auf 50% erhöht werden und Gehälter sowie Gebühren und ähnliche Zahlungen an in derartigen Staaten Ansässige steuerlich nur noch dann ergebnismindernd in Frankreich Berücksichtigung finden können, wenn der Leistende die Angemessenheit der Zahlung nachweisen kann (Umkehr der Beweislast). Darüber hinaus sollen Dividenden, die eine in Frankreich ansässige Gesellschaft von in Steueroasen ansässigen Tochtergesellschaften erhält, von der 95%-igen Steuerbefreiung in Frankreich ausgenommen werden.
Geplant ist zudem, Unternehmen, die eine noch genauer zu bestimmende Umsatzschwelle überschreiten, zu einer laufenden Verrechnungspreisdokumentation zu verpflichten. Diese Schwelle dürfte bei schätzungsweise € 400 Mio. liegen. Derzeit sind Unternehmen lediglich auf Anfrage der Finanzverwaltung dazu verpflichtet eine entsprechende Dokumentation vorzulegen.
Auch die Regelungen über die französische Hinzurechnungsbesteuerung sollen verschärft werden. Offen ist noch, inwieweit hierzu die relevanten Tatbestandsmerkmale – namentlich die Höhe der Mindestbeteiligungsquote, die Schwelle zu einer als niedrig definierten Besteuerung sowie die Definition der Aktivität einzelner Tätigkeiten – geändert werden sollen.
Um in Kraft zu treten muss das Finanzgesetz 2010 noch formal durch das Kabinett angenommen und veröffentlicht werden.

