16.10.2009

Niederlande: Verlustabzug innerhalb der Patent-Box Regelung

Die am 01.01.2007 in Kraft getretene niederländische Patent-Box Regelung gewährt innovativen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung einer bis auf 10% verringerten Besteuerung auf aus selbsterstellten immateriellen Wirtschaftsgütern resultierende Einkünfte. Grundsätzlich ist die erfolgreiche Anmeldung eines Patentes oder der Nachweis bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erforderlich.

Die Gesetzeslage lässt offen, inwieweit hiermit verbundene Verluste – wenngleich dem geringeren effektiven Steuersatz von 10% anstelle des regulären Steuersatzes von 25,5% unterliegend – in vollem Umfang die Bemessungsgrundlage im Rahmen der regulären Besteuerung mindern können. Ein Erlass vom 21.08.2009 verschafft nun Klarheit und sieht die Möglichkeit vor, zumindest die in den Veranlagungszeiträumen 2009 und 2010 aufgelaufenen Verluste unter bestimmten Bedingungen in vollem Umfang bei den der regulären Besteuerung unterliegenden Einkünften geltend zu machen. Die in diesen beiden Veranlagungszeiträumen im Rahmen der Patent-Box Regelungen aufgelaufenen Verluste können ein Jahr zurück- sowie bis zu neun Jahre vorgetragen werden.