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06.01.2011
Erbschaftsteuer

BMF: Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens für 2011

Hintergrund

Für die Ermittlung des gemeinen Wertes nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften oder von Betriebsvermögen kann seit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (BGBl. 2008 I, S. 3018) das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 200ff. BewG) angewandt werden. Zur Ermittlung des Ertragswertes ist grundsätzlich der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201 und 202 BewG) mit dem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren. Der Kapitalisierungsfaktor ist der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes. Der Kapitalisierungszinssatz wiederum setzt sich aus einem jährlich vom BMF gem. § 203 Abs. 2 BewG bekanntzugebenden Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 % zusammen.

Verwaltungsanweisung

Der von der Deutschen Bundesbank auf den 03.01.2011 anhand der Zinsstrukturdaten ermittelte Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage in 2011 beträgt 3,43 %.

Betroffene Norm

§ 203 BewG

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 05.01.2011, IV D 4 – S 3102/07/10001

Weitere Fundstelle

Deloitte, ausführliche Informationen zum Erbschaftsteuerreformgesetz: Was bringt die neue Erbschaftsteuerreform?

Weitere Beiträge zum Ertragswertverfahren

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