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24.05.2011
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

GrESt: Erhöhung in weiteren Bundesländern geplant

Hintergrund

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes in 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden. Nach den Vorreitern Berlin und Hamburg, die ihren jeweiligen GrESt-Satz bereits in 2007 bzw. 2009 angehoben hatten, waren weitere Bundesländer gefolgt.

Nun haben auch Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine Anhebung ihres GrESt-Satzes angekündigt. Sachsen-Anhalt will eine weitere Erhöhung ab voraussichtlich 2013 vornehmen.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg geplant lt. Koalitionsvertrag 5 %
Berlin ab 01.01.2007 4,5 %
Brandenburg ab 01.01.2011 5 %
Bremen ab 01.01.2011 4,5 %
Hamburg ab 01.01.2009 4,5 %
Niedersachsen ab 01.01.2011 4,5 %
Nordrhein-Westfalen voraussichtlich ab 01.10.2011 5 %
Rheinland-Pfalz voraussichtlich ab Herbst 2011/Frühjahr 2012 5 %
Saarland ab 01.01.2011 4 %
Sachsen-Anhalt ab 02.03.2010 4,5 %
voraussichtlich ab 2013 5 %
Schlewsig-Holstein ab 01.01.2012 5 %
Thüringen ab 07.04.2011 5 %
alle anderen Bundesländer   3,5 %

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