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29.07.2015
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Brandenburg erhöht zum 01.07.2015

Die Regierung des Landes Brandenburg hat die Anhebung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5% auf 6,5% zum 01.07.2015 beschlossen. Brandenburg hatte die Grunderwerbsteuer zuletzt zum 01.01.2011von 3,5% auf 5% angehoben.

Hintergrund

Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes im Jahre 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden.

Anmerkung zu Brandenburg

Die Landesregierung von Brandenburg hat die Anhebung der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die ab 01.07.2015 verwirklicht werden und sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, von derzeit 5% auf 6,5% beschlossen. Brandenburg hatte die Grunderwerbsteuer zuletzt zum 01.01.2011 auf 5% angehoben. Aktuell haben lediglich Bayern und Sachsen noch nicht vom Recht, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen, Gebrauch gemacht, d.h. die Grunderwerbsteuer beträgt hier weiterhin 3,5%.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg seit 05.11.2011 5%
Berlin seit 01.04.2012 5%
seit 01.01.2014 6%
Brandenburg seit 01.01.2011 5%
seit 01.06.2015 6,5%
Bremen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Hamburg seit 01.01.2009 4,5%
Hessen seit 01.01.2013 5%
seit 01.08.2014 6%
Mecklenburg-Vorpommern seit 01.07.2012 5%
Niedersachsen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Nordrhein-Westfalen seit 01.10.2011 5%
seit 01.01.2015 6,5%
Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012 5%
Saarland seit 01.01.2013 5,5%
seit 01.01.2015 6,5%
Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012 5%
Schleswig-Holstein seit 01.01.2012 5%
seit 01.01.2014 6,5%
Thüringen seit 07.04.2011 5%
Übrige Bundesländer (Bayern und Sachsen)   3,5%

Fundstelle

Ministerium der Finanzen Brandenburg, Hintergrundinformation Grunderwerbsteuer, 19.06.2015

Weitere Beiträge
Alle Beiträge zur Anhebung der Grunderwerbsteuer-Sätze
 

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