Bundesrat: Zustimmung zur Gelangensbestätigung
Der Bundesrat hat den neuen Regelungen zur Gelangensbestätigung sowie zu den Alternativnachweisen zur Erlangung der USt-Freiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zugestimmt. Somit wird die Änderung der UStDV am 01.10.2013 in Kraft treten.
Hintergrund
Die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), ist dem Bundesrat zur Entscheidung zugeleitet worden. Damit sollen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden. Zudem wird klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten dieser neuen Regelungen die bisherigen Nachweismöglichkeiten weiterhin angewendet werden können, um einen verträglichen Übergang auf die neuen Regelungen zu ermöglichen.
Verwaltungsanweisung
Der Bundesrat hat am 22.03.2013 nunmehr der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV, mit der die Gelangensbestätigung entschärft werden soll, zugestimmt.
Die Regelungen treten mit einer Übergangsfrist zum 01.10.2013 in Kraft. Bis dahin können die bislang bekannten Nachweise fortgeführt werden.
Anmerkung
Nicht für alle Unternehmen wird durch die erneute Änderung der UStDV annähernd der alte Zustand wieder hergestellt. So wird es unter anderem bei der Verschärfung bei den sogenannten Abholfällen sowie der Nachweisführung per CMR-Frachtbrief bleiben. Die Anregungen der Wirtschaft aus der gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf, zum CMR-Frachtbrief sowie zu den Abholfällen, wurden nicht berücksichtigt (siehe ausführlichen Überblick über die vorgesehenen Änderungen der UStDV in den Deloitte Tax-News).
Betroffene Norm
§ 17a UStDV
Fundstellen
Verordnung zur Änderung der UStDV vom 04.02.2013
Referentenentwurf zur UStDV vom 01.10.2012
Weitere Beiträge
BMF: Aktueller Sachstand zur Gelangensbestätigung (18.02.2013)
BMF: Entwurf zur (erneuten) Änderung von § 17a UStDV zum Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 (18.10.2012)