Ab 01.01.2012 wird auch die innerdeutsche Beförderung (fast aller) verbrauchsteuerpflichtiger Waren, d. h. vor allem Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, grundsätzlich nur noch im elektronischen Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) möglich sein. Für die Beförderung zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist EMCS bereits seit 01.01.2011 verpflichtend
Mit EMCS wird das „Begleitende Verwaltungsdokument“ (BVD) durch ein elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) abgelöst. Gleichwohl muss ein Ausdruck des e-VD oder eines entsprechenden Handelspapiers während der Beförderung mitgeführt werden. Das papiergestützte Verfahren kann nur noch durchgeführt werden, wenn die elektronischen Systeme nicht zur Verfügung stehen (Ausfallverfahren).
Ab 01.07.2012 wird der Kreis der verbrauchsteuerpflichtigen Waren nach der derzeitigen Vorordnungslage zudem auf alle Energieerzeugnisse des KN-Codes 3811 (Additive) erweitert (Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 16.09.2011, ABl. EU Nr. L 241/33). Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass dies möglicherweise nur für Kraftstoffadditive gelten könnte.
Der Datenaustausch zwischen den Unternehmen und der nationalen Verwaltung erfolgt entweder über eine UN-EDIFACT-Schnittstelle oder über die Internet-EMCS-Anwendung (IEA). Für den Nachrichtenaustausch über die UN-EDIFACT-Schnittstelle muss die Teilnahme bei der Zollverwaltung angemeldet und eine zertifizierte Software verwendet werden. Wirtschaftsbeteiligte, die den Nachrichtenaustausch nicht selbst durchführen wollen, können sich eines IT-Dienstleisters bedienen, der seinerseits eine zertifizierte Software einsetzt. Wird ausschließlich die IEA genutzt, benötigt der Beteiligte neben der Verbrauchsteuernummer ein gültiges, direkt über das ElsterOnline Portal beantragtes ELSTER-Zertifikat. In den Stammdaten des Inhabers einer verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnis muss zudem seine Steuernummer hinterlegt sein.
Bis einschließlich 31.12.2011 wird der Nachrichtenaustausch ausschließlich mit Nachrichten des EMCS-Release 1.0 erfolgen. Zum 01.01.2012 werden mit dem EMCS-Release 2.0 weitere Funktionalitäten in EMCS integriert. Dies sind vor allem die Nachrichten „Aufteilung von Beförderungsvorgängen mit Energieerzeugnissen“, „Warnung/Ablehnung vor Empfang“, die „Erläuterung von Fehl-/Mehrmengen“ und „Abbruch des Beförderungsvorgangs“. Im Rahmen einer weichen Migration wird in der Übergangsperiode vom 01.01.2012 bis voraussichtlich 30.09.2012 sowohl die Verwendung von EMCS-1.0-Nachrichten als auch EMCS-2.0-Nachrichten möglich sein. Nach diesem Zeitpunkt werden ausschließlich Nachrichten des EMCS-Release 2.0 ausgetauscht werden können. Zu beachten ist, dass die in Deutschland zugelassene Aufteilung von Warensendungen unter dem EMCS-Release1.0 daher nur noch bis zum 31.12.2011 durchführbar ist; danach müssen – auch während der weichen Migration – in diesen Fällen EMCS-2.0-Nachrichten ausgetauscht werden.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung versenden und/oder empfangen wollen, daher umgehend die Voraussetzungen für die elektronische Abwicklung mit EMCS schaffen bzw. ggf. zeitnah auf EMCS-Release 2.0 umstellen.
Ansprechpartner
Dr. Julia Kurzrock | Frankfurt
Tino Wunderlich | Berlin

