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16.10.2012
Indirekte Steuern/Zoll

Aktuelle Entwicklung EMCS: Beförderung von Additiven, Beendigung weiche Migration

Seit 01.01.2012 ist das elektronische Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) auch für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands grundsätzlich verpflichtend (siehe Deloitte Tax-News Beitrag vom 18.11.2011).

Auch bestimmte Additive können ab 01.01.2013 nur noch mit EMCS unter Steueraussetzung befördert werden. Dies betrifft die folgenden Energieerzeugnisse: 

  • 3811 11 10: zubereitete Antiklopfmittel auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid) 
  • 3811 11 90: zubereitete Antiklopfmittel auf der Grundlage anderer Bleiverbindungen 
  • 3811 19 00: andere Antiklopfmittel
    • 3811 90 00: andere Waren, in erster Linie zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe),

vgl. Deloitte Tax-News-Beitrag vom 30.03.2012).

Mit der Einbeziehung der o.g. Additive in den Anwendungsbereich der sog. Systemrichtlinie (Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das Allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 91/12/EWG, ABl. EU 2009 Nr. L 9/12) durch den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 20.04.2012  gelten auch für sie die entsprechenden Kontroll- und Beförderungsbestimmungen, u.a. die die Pflicht zur Beförderung unter Steueraussetzung im elektronischen Verfahren.

Zudem werden sie ab 01.01.2013 nur dann im Steuerlager unter Steueraussetzung hergestellt und gelagert werden können, wenn eine entsprechende energiesteuerrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Die gesetzlichen Bestimmungen des Energiesteuerrechts sollen ebenfalls am 01.01.2013 in Kraft treten. Die Erlaubnis für Herstellungsbetriebe, Steuerlager, Zugelassene Einlagerer, Registrierte Empfänger bzw. Versender ist beim zuständigen HZA auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu beantragen bzw. ggf. zu erweitern. Ab 12.10.2012 sind die aktualisierten Formulare unter www.zoll.de verfügbar (Fachmeldung vom 01.10.2012).

Zudem endete am 29.09.2012 die weiche Migration, die während einer Übergangszeit den Nachrichtenaustausch sowohl mit dem EMCS-Release 1.0 als auch 2.0 gestattete. Seitdem können Nachrichten ausschließlich des Release 2.0 ausgetauscht werden. Unternehmen, die dieses Release noch nicht eingeführt haben, können seit diesem Zeitpunkt nicht mehr am elektronischen Verfahren teilnehmen und daher grundsätzlich keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren mehr unter Steueraussetzung versenden oder empfangen. Nachrichten im Release 1.0 werden mit einer technischen Fehlermeldung abgewiesen (Informationen für EMCS-Teilnehmer Nummer 07-09/2012).

Ihre Ansprechpartner

Dr. Julia Kurzrock

jkurzrock@deloitte.de
Tel.: +49 69 75695 6322

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jkurzrock@deloitte.de
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