Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 22.09.2010 die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 beschlossen, da diese aufgrund der in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesänderungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der daraufhin ergangenen BMF-Scheiben nicht mehr die Gewähr der Aktualität bieten.
Auch die ursprünglich beabsichtigte Herausgabe von Umsatzsteuer-Richtlinien 2011 zum 01.01.2011 würde den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtsstand bereits nicht mehr abdecken.
Daher soll an die Stelle der Umsatzsteuer-Richtlinien ein vom Bundesministerium der Finanzen nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegebener Umsatzsteuer-Anwendungserlass treten. Dies hat sich bereits im Rahmen der Abgabenordnung bewährt.
Dieser Umsatzsteuer-Anwendungserlass soll mit Wirkung vom 01.11.2010 eingeführt und dann bei Bedarf und regelmäßig durch BMF-Schreiben ergänzt bzw. geändert werden. Hierdurch soll insbesondere die aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BVerfG und BFH übernommen werden.
Der Bund und die Länder halten diese Neuerung aus fachlicher Sicht für erforderlich, um damit nicht zuletzt für die Angehörigen der Finanzverwaltung die in der Praxis dringend benötigte Tagesaktualität zu schaffen.
Ansprechpartner
Dietmar Gegusch | Düsseldorf

