In Deutschland ist die elektronische Übermittlung von Rechnungen derzeit nur mit qualifizierter elektronischer Signatur, im EDI – Verfahren oder per Standartfax zu Standartfax zulässig.
Das Europäische Parlament hat am 05. Mai 2010 über eine Änderungsrichtlinie bezüglich der Rechnungsstellungsvorschriften im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem beraten. Damit werden auch eine Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung und eine Gleichstellung von elektronischen Rechnungen und Papierrechnungen verfolgt.
Die geplanten Änderungen in den Artikeln 232 ff. - Entwurf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für die elektronische Rechnungsstellung sind im Wesentlichen:
- Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum sollen unabhängig vom Übertragungsweg bei jeder Rechnung gewährleistet werden.
- Die bislang vorgeschriebenen Verfahren zur Sicherstellung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts (fortgeschrittene/qualifizierte elektronische Signatur, elektronischer Datenaustausch EDI) sollen weiterhin zulässig sein.
- Dem Steuerpflichtigen soll es aber frei stehen, auf andere Weise die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts sicherzustellen. Dafür kann ein verlässlicher Prüfpfad in der Datenverarbeitung herangezogen werden, der eine Zuordnung von Rechnung zu Leistung dokumentiert. Fraglich ist, welche Kriterien hier für gelten sollen. Kommt diese Regelung, kann z.B. durch eine Prüfung bzw. Zertifizierung des Prüfpfades durch einen externen Prüfer die Gesetzmäßigkeit der Abläufe gewährleistet werden.
Alles in allem ist die geplante Abschaffung der verbindlichen technischen Verfahren positiv zu bewerten. Welche alternativen Verfahren von der deutschen Finanzverwaltung künftig akzeptiert werden, insbesondere die Rechnung per email, die bisher in Deutschland nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, bleibt derzeit noch abzuwarten.
Dennoch sollte die Einführung einer elektronischen Rechnungsstellung bereits jetzt überlegt werden. Denn trotz der derzeitigen strengeren Vorschriften ist dies häufig betriebswirtschaftlich sinnvoll, zumal mit einem intelligenten System auch die umsatzsteuerlichen Abläufe so optimal überwacht werden können. Und sollte später die elektronische Signatur entbehrlich werden, umso besser!
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