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19.06.2013
Indirekte Steuern/Zoll

EU-Beitritt Kroatien: Notwendige Anpassungen der IT-Systeme

Ab dem 01.07.2013 gehört Kroatien zum Binnenmarkt der EU. Hieraus ergibt sich ein Anpassungsbedarf im Bereich der Finanzbuchhaltung sowie der umsatzsteuerlichen Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen. Zudem bringt der EU-Beitritt Kroatiens erweiterte Meldeerfordernisse mit sich. 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 
Folgende Punkte sind allgemein zu beachten: 

  • Lieferungen an kroatische Unternehmen aus dem Gemeinschaftsgebiet der EU sind ab dem 01.07.2013 nicht mehr als Ausfuhrlieferungen, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen zu behandeln, sofern der Buch- und Belegnachweis geführt werden kann. Folglich muss die Rechnung neben den allgemeinen Rechnungsanforderungen sowohl die USt-ID Nummer des leistenden Unternehmers als auch die USt-ID Nummer des Leistungsempfängers enthalten. Zudem ist ein entsprechender Hinweis auf die Steuerfreiheit in der Rechnung (bspw. „steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung“) verpflichtend. 
  • Hinsichtlich Dienstleistungen an kroatische Geschäftspartner ist zu beachten, dass die Rechnung neben der USt-ID Nummer des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) enthalten muss. 
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen sowie B2B-Dienstleistungen an kroatische Unternehmen sind künftig in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen. 
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen aus Kroatien unterliegen der Erwerbsbesteuerung im anderen Mitgliedstaat. Zur Ermöglichung einer steuerfreien Abrechnung sollte der Abnehmer den kroatischen Lieferanten die eigene USt-ID Nummer frühzeitig mitteilen. 
  • B2B-Dienstleistungen von kroatischen Unternehmen sind ab dem 01.07.2013 nicht mehr in Kroatien, sondern am Empfängerort steuerbar. Dies hat die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zur Folge. Dem leistenden Unternehmer in Kroatien sollte die eigene USt-ID Nummer frühzeitig mitgeteilt werden. 
  • Innergemeinschaftliche Warenbewegungen von und nach Kroatien müssen im Rahmen der Intrahandelsstatistik angemeldet werden.

Umstellung des IT-Systems


Die neuen Rechtsfolgen bei den Geschäftsbeziehungen nach Kroatien erfordern regelmäßig zum 01.07.2013 aktiv werdende Anpassungen des IT-Systems (z.B. SAP) im Hinblick auf die kundenspezifischen Daten, die Verwendung von Steuerkennzeichen bzw. Steuerschlüsseln, der Rechnungslayouts und dem umsatzsteuerlichen Meldewesen sowie der Intrastat-Erklärungen. Folgende Umstellungen können im IT-System erforderlich werden:  

  • Markierung von Kroatien als EU-Mitgliedstaat unter den allgemeinen Ländereinstellungen 
  • Hinterlegung der USt-ID Nummer für kroatische Geschäftspartner in den Stammdaten 
  • Anpassung der Steuerkennzeichen bzw. Steuerschlüssel für die Ausgangs- und Eingangsseite sowie Anpassung der automatischen Steuerfindung 
  • Überprüfung der Steuerklassifikation für Kunden 
  • EU-Kennzeichnung der relevanten Steuerkennzeichen bzw. Steuerschlüssel für die Zusammenfassende Meldung 
  • Anpassung der Rechnungslayouts für Warenlieferungen und Dienstleistungen 
  • Erweiterung des statistischen Reportings um den Warenverkehr von und nach Kroatien für die Intrastat-Erklärung inkl. Überprüfung der entsprechenden Warencodes 
  • Plausibilitätsprüfung kroatischer Bankverbindungen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch gemeinsam mit unseren IT-Steuerexperten zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Paul Thürmann

pthuermann@deloitte.de
Tel.:

Marcus Sauer

msauer@deloitte.de
Tel.:

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