Bereits am 24. November 2008 hat die US-Zollbehörde (U.S Customs and Border Protection - CBP) Neuregelungen hinsichtlich der Vorab-Übermittlung bestimmter Daten über Güter bekanntgegeben, welche an Bord von Containerschiffen in die USA eingeführt werden. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr traten nun die Regularien des “Importer Security Filing and Additional Requirements” (ISF or 10+2) Programms am 26. Januar 2010 in Kraft.
Ziel des ISF Programms ist die Prävention der Einfuhr von Waffen in die USA, welche im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen Verwendung finden könnten, indem sowohl Einführer in die USA als auch Spediteure in den USA verpflichtet werden, zusätzliche Wareninformationen an CBP zu übermitteln.
In diesem Zusammenhang wird es zu entscheidenden Änderungen verglichen mit dem jetzigen Verfahren kommen. Gemäß ISF werden die Importeure und Spediteure verpflichtet, Zusatzinformationen, welche zur Weiterleitung an die Bestimmungshäfen in den USA bestimmt sind, mindestens 24 Stunden vor Verladung der Waren auf das Schiff im Abgangshafen an die CBP zu übermitteln.
Obwohl die CBP verlauten ließ, dass der Fokus des ISF Programms darin liegt, das Bewusstsein unter den US-Importeuren für Ihre Gesamtverantwortung zu schärfen, besteht grundsätzlich für jeden Impor-teur die Gefahr eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 5000 USD bei Nichteinhaltung der Regelungen.
Im Falle eines "Nichtfilens" ist die CBP berechtigt, Sendungsfreigaben solange zu verweigern bis die benötigten ISF-Informationen erhalten werden und CBP die Möglichkeit hatte, die Dokumentation zu sichten und eine Sendungsuntersuchung vorzunehmen. Des Weiteren behält sich die CBP vor, in einem solchem Fall das Entladen von Sendungen anzuordnen bzw. zu untersagen, sowie diese zu beschlagnahmen.
Was bedeutet dies für Exporte in die USA?
Seit 26. Januar 2010 besteht die Möglichkeit, dass Verstöße gegen die Regelungen des ISF durch die CBP geahndet werden. Deutsche Exporteure sind direkt betroffen, wenn sie als Importeur in den USA auftreten. Sie können jedoch auch indirekt betroffen sein, wenn es in Folge einer inkorrekten oder nicht erfolgten Meldung zur Ahndung gegenüber dem Geschäftspartner und Einführer in den USA kommt bzw. dieser durch unzureichende Kooperation mit einer Störung der Lieferkette konfrontiert wird. Dies könnte z.B. der Falls sein, wenn dem heimischen Abgangsspediteur oder Reeder die erforderlichen Daten nicht oder verspätet übermittelt werden.
Hinsichtlich Waren, welche zur Einfuhr in die USA oder zum Verbringen in eine Freihandelszone bestimmt sind, sind Importeure oder ihre Zollagenten („ISF Filer“) verpflichtet, folgende Daten entweder über das „Automated Broker Interface“ (ABI) oder das „Automated Manifest System“ („AMS“) mindestens 24 Stunden vor Verladung der Waren auf das Schiff im Abgangshafen an die CBP zu übermitteln:
- Name und Anschrift des Herstellers oder Lieferanten
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- Name und Anschrift des Empfängers
- Container-Ladeort
- Name und Anschrift des Verfrachters
- US-Zollnummer (“Importer of record number”)
- Empfängernummer
- Ursprungsland der Waren
- Statistische Warennummer (6-stellige Codenummer)
Zusätzlich verlangt die CBP von den Reedern mindestens 48 Stunden vor Ablegen des Schiffs zwei weitere Datensätze (Schiffsladeplan, Container Status Nachricht) bereitzustellen, um das Security Filing zu komplettieren.
Ansprechpartner
Eva Rehberg
Michael Tomuscheit

