ASEAN setzt seinen Liberalisierungskurs fort. Nach sechs Jahren Verhandlungen haben die zehn Mitgliedstaaten (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Brunei, Kambodscha, Laos, Myanmar und Vietnam) der südostasiatischen Staatengemeinschaft (ASEAN) ein Freihandelsabkommen mit Indien unterzeichnet. Die Einigung wurde bei einem Treffen der Wirtschaftsminister am 13.08.2009 in Bangkok erzielt.
1. Zölle werden schrittweise gesenkt
Mit Inkrafttreten des Abkommens zum 01.01.2010 werden bis 2016 die Zölle auf mehr als 80% der zwischen den Regionen gehandelten Güter, v.a. im Bereich Elektronik, Chemikalien, Maschinen und Textilien schrittweise gesenkt und schließlich bis 2019 eliminiert.
2. Was bedeutet das Freihandelsabkommen für die Unternehmenspraxis?
Ziel des Freihandelsabkommens ist es, eine Steigerung des Außenhandels zwischen den Unterzeichnerstaaten des Abkommens zu erreichen und zwar dadurch, dass die Zollbarrieren unter den ASEAN Ländern und Indien auf lange Sicht fallen sollen.
Das Freihandelsabkommen ist insbesondere für Unternehmen interessant, die eine Produktion in ASEAN Ländern oder in Indien haben bzw. eine solche beabsichtigen und bereits frühzeitig die sich daraus möglicherweise ergebenden Zollvorteile einplanen. Das Freihandelsabkommen beeinflusst also auch die Standortfaktoren, die entscheidend dafür sind, von welchem Standort aus ein Unternehmen künftig sein wirtschaftliches Engagement betreiben möchte.
Beim Warenaustausch zwischen den ASEAN Ländern und Indien sollten Unternehmen berücksichtigen, dass die Zollbegünstigung (reduzierter Zollsatz bzw. Zollfreiheit) gewährt wird, sofern die Waren bestimmte Ursprungsvoraussetzungen erfüllen. Dies bedeutet in der Regel einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für präferenzberechtigte Produkte, die in den Ländern der Freihandelszone vermarktet werden.

