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17.11.2010
Indirekte Steuern/Zoll

JStG 2010: BR-Finanzausschuss empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat im Rahmen seiner Sitzung am 11.11.2010 dem Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2010 empfohlen. Dabei regt der Finanzausschuss, als Begründung für die Einberufung des Vermittlungsausschusses, folgende Änderungen gegenüber dem Gesetzesbeschluss des Bundestages an:

Bekanntgabe der Elektronischen Lohnsteuermerkmale (§ 52b Abs. 5 und 9 EStG) 

Der Arbeitgeber soll die Elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) in der Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer deutlich erkennbar ausweisen und ihm einen Ausdruck aushändigen oder elektronisch bereitstellen. Der Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht dagegen eine Übermittlung der ELStAM durch die Finanzämter vor.

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Gemeinschaften an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 29 UStG-neu) 

Eine USt-Befreiung für Leistungen von Gemeinschaften an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer nach § 4 Nr. 8 und/oder Nr. 10 UStG steuerfreien Umsätze soll eingeführt werden, um ein Ungleichgewicht bei der Umsatzbesteuerung im Banken- und Versicherungsbereich (öffentlich-rechtlich zu privatrechtlich organisierten) zu beseitigen.

Bescheinigungsverfahren für private Schulen und andere allgemein bildenden oder berufsbildende Einrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG) 

Der Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht die Angleichung des Bescheinigungsverfahrens nach § 4 Nr. 20 UStG für bestimmte kulturelle Einrichtungen an das Verfahren für die gesonderte Feststellung vor. Der Bundesrat hatte schon in seiner Stellungnahme zum JStG 2010 die Übertragung dieser Angleichung auf das verfahrensmäßig parallele externe Bescheinigungsverfahren für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen für erforderlich angesehen. Dies greift der Finanzausschuss wieder auf.

Der Bundesrat soll am 26.11.2010 über das JStG 2010 entscheiden. Entscheidet sich auch das Plenum des Bundesrates für die Einberufung des Vermittlungsausschusses, verschiebt sich die Verabschiedung des Gesetzes voraussichtlich bis zur letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr am 17.12.2010. Dem Vermittlungsergebnis müssen der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.

Fundstelle

Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats, BR-Dr. 679/1/10

Weitere Fundstellen

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, BR-Drs. 679/10, ausführlich hierzu in den Deloitte Tax-News
Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf, BR-Drs. 318/10 (B), ausführlich hierzu in den Deloitte Tax-News

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