Laut einer Pressemitteilung vom 23.06.2009 der Europäischen Kommission, Ressort Steuern und Zölle (http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm), wird die Online- Datenbank MIAS, über welche die USt-IdNr. von Unternehmern überprüft werden konnte, verbessert. Die Kommission bietet nun ein Portal an, über welches der Steuerpflichtige eine Bescheinigung erhält, mit der er nachweisen kann, dass er eine bestimmte USt-IdNr. zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft hat. Die Pressemitteilung verweist hinsichtlich der Bedeutung dieses Online-Dienstes auf den innergemeinschaftlichen Karussell-Betrug, in den zuweilen auch redliche Händler hineingezogen werden. Mit der Gültigkeitsbescheinigung würden die Händler eine zusätzliche Grundlage erhalten, ihren guten Glauben hinsichtlich der Unternehmereigenschaft ihres Geschäftspartners nachzuweisen. Der neue Online-Dienst der Kommission ist über http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=DE zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob die deutsche Finanzverwaltung die o.g. Bescheinigung als Nachweis anerkennen wird.

