28.04.2010

OFD Nds: Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Messekatalogen

Mit der Verfügung vom 09.02.2010 stellte die OFD Niedersachsen klar, dass die Lieferung von Messekatalogen nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Messekataloge geben einem interessierten Publikum einen Anreiz zu einem Besuch von Messen und dienen somit überwiegend Werbezwecken. Grundsätzlich kann zwar die Lieferung von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des graphischen Gewerbes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Ausnahmen bestehen aber bei jugendgefährdenden Schriften und Trägermedien sowie bei Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen. Eine Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung für Unternehmer, die bisher die Umsätze mit Messekatalogen dem ermäßigten Steuersatz unterworfen haben, besteht nicht.

Fundstellen

OFD Niedersachsen, Az. S-7225 – 108 – St 183
UStK S-7225 Karte 1 § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG