Authorized Economic Operator
Für die Erlangung des Status AEO müssen Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der EU anhand eines Fragenkatalogs zur Selbstbewertung verschiedene Zoll- und Unternehmensprozesse beschreiben und entsprechende Dokumentationen im Rahmen des AEO-Zertifizierungsverfahrens an die Zollverwaltungen weiterleiten. Diskutabel hiebei sind die bis dato unterschiedlichen Umsetzungen der AEO-Leitlinien der Europäischen Kommission in den einzelnen Mitgliedstaaten. Innerhalb der EU existieren aktuell 27 Ausprägungen von Fragenkatalogen zur Selbstbewertung, welche von den Mitgliedstaaten entsprechend eigener Bedürfnisse und gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Vorschriften (z.B. Datenschutzbestimmungen) umgesetzt wurden.
Deutscher AEO größer als EU AEO?
Die Europäische Kommission hat nun einen überarbeiteten Fragenkatalog zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der AEO-Zertifizierung veröffentlicht, an welchen die Mitgliedstaaten der EU bis zum 31.12.2010 die nationalen Ausprägungen der Fragenkataloge angleichen müssen.
Wegfall des Personalscreening ?
Der überarbeitete Fragenkatalog der EU sieht nunmehr weder im Rahmen der Sicherheitsanforderungen an Geschäftspartner noch im Rahmen der personalbezogenen Sicherheitsüberprüfungen (sog. Personalscreening) einen Abgleich mit Terroristenlisten vor. Aufgrund der v.a. datenschutzrechtlichen Bedenken in Deutschland wäre eine Anpassung des deutschen Fragebogens zeitnah wünschenwert.
Seitens der EU wurde der 31.12.2010 als Frist gesetzt, wobei die ersten Mitgliedstaaten bereits die Nichteinhaltung diese Frist angekündigt haben.
Fundstelle
Information der Europäischen Kommission zum "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten".
Ansprechpartner
Nicole Adomeit I Hamburg I +49 (0)40 32080 4954
Mario Urso I München I +49 (0)89 29036 7696

