10.08.2010

Zoll: AEO ohne Personalscreening

Authorized Economic Operator

Mit Einführung der Figur des AEO (Authorized Economic Operator) bzw. ZWB (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) wurden zum 01.01.2008 die Sicherheitsvorgaben der Weltzollorganisation im Rahmen der Schaffung sicherer Handelspartner zur globalen Absicherung des Welthandels in der EU umgesetzt.

Für die Erlangung des Status AEO müssen Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der EU anhand eines Fragenkatalogs zur Selbstbewertung verschiedene Zoll- und Unternehmensprozesse beschreiben und entsprechende Dokumentationen im Rahmen des AEO-Zertifizierungsverfahrens an die Zollverwaltungen weiterleiten. Diskutabel hiebei sind die bis dato unterschiedlichen Umsetzungen der AEO-Leitlinien der  Europäischen Kommission in den einzelnen Mitgliedstaaten. Innerhalb der EU existieren aktuell 27 Ausprägungen von Fragenkatalogen zur Selbstbewertung, welche von den Mitgliedstaaten entsprechend eigener Bedürfnisse und gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Vorschriften (z.B. Datenschutzbestimmungen) umgesetzt wurden.

Deutscher AEO größer als EU AEO?

Hierbei scheint die deutsche Variante des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung mithin die strengste Ausprägung unter den 27 Mitgliedstaaten zu sein.

Die Europäische Kommission hat nun einen überarbeiteten Fragenkatalog zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der AEO-Zertifizierung veröffentlicht, an welchen die Mitgliedstaaten der EU bis zum 31.12.2010 die nationalen Ausprägungen der Fragenkataloge angleichen müssen.

Wegfall des Personalscreening ?

Für die deutsche Ausprägung des Fragenkataloges müsste dies auch der Wegfall des sog. “Personalscreenings“ bedeuten, welches bisher zwingende Voraussetzung im Rahmen der personalbezogenen Sicherheits-überprüfungen war. Hierbei wurde explizit auf Sicherheitsüberprüfungen anhand von Terrorlisten nach den EG-Verordnungen Nr. 2580/2001 und 881/2002 gefragt und obwohl bereits durch den Bundesbeaufragten für Datenschutz stark kritisiert, hielt man trotzdem daran fest, dass derartige personalbezogenen Sicherheitsüberprüfungen zwingende Voraussetzung für die Erteilung von AEO-Zertifikaten seien. Analog hierzu erfolgte auch die Überprüfung von Geschäftspartnern, wobei hier ein Abgleich anhand der o.g. Verordnungen dem Grundsatz nach zur Absicherung internationaler Lieferketten zielführend erscheint.

Der überarbeitete Fragenkatalog der EU sieht nunmehr weder im Rahmen der Sicherheitsanforderungen an Geschäftspartner noch im Rahmen der personalbezogenen Sicherheitsüberprüfungen (sog. Personalscreening) einen Abgleich mit Terroristenlisten vor. Aufgrund der v.a. datenschutzrechtlichen Bedenken in Deutschland wäre eine Anpassung des deutschen Fragebogens zeitnah wünschenwert.

Seitens der EU wurde der 31.12.2010 als Frist gesetzt, wobei die ersten Mitgliedstaaten bereits die Nichteinhaltung  diese Frist angekündigt haben.

Fundstelle

Information der Europäischen Kommission zum "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten".

Ansprechpartner

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Mario Urso I München I +49 (0)89 29036 7696