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08.11.2013
Indirekte Steuern/Zoll

Zoll: Europäische Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2014

Die Kombinierte Nomenklatur für das Jahr 2014 ist im Amtsblatt der Europäischen Union in der Reihe L 290 am 31.10.2013 veröffentlicht worden. Damit heißt es für die importierenden und exportierenden Unternehmen: Überprüfung der Materialstammdaten auf Änderungen der von ihnen verwendeten Zolltarifnummern.

Hintergrund

Die Kombinierte Nomenklatur umfasst das Zolltarifschema und wird auch für außenhandelsstatistische Zwecke verwendet. Sie wird jährlich von der Europäischen Kommission aktualisiert, neu veröffentlicht und tritt regelmäßig zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft. Gründe für diese jährlichen Änderungen sind insbesondere internationale Verpflichtungen, Notwendigkeit einer Angleichung oder Präzisierung des Wortlauts sowie technische und wirtschaftliche Entwicklungen.

Wichtigste Änderungen zum 01.01.2014


Durch die diesjährige Verordnung der Kommission VO (EU) Nr. 1001/2013 vom 04.10.2013 sind insgesamt 13 Kapitel von den Änderungen getroffen: 03, 16, 20, 27, 31, 44, 61, 70, 73, 76, 84, 85, 87. In den genannten Kapiteln werden sprachliche Fassungen der Warenpositionen präzisiert, Zwischenüberschriften eingefügt sowie Warennummern verfeinert. Der europäische Gesetzgeber versucht allerdings die Anzahl der Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zu minimieren. Daher sind nach dem 31.12.2013 von den 5000 Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur nur wenige von den Änderungen betroffen: 28 Codenummern verlieren ihre Gültigkeit (z.B. Codenummer 8433 00 10 Hubkolbenmotoren mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³) und 34 Codenummern kommen neu hinzu (z.B. Codenummer 8714 10 10 Bremsen und Teile davon für Krafträder (einschl. Mopeds). Da die Kombinierte Nomenklatur auch für die Außenhandelsstatistik herangezogen wird, erfährt das Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik ebenfalls eine Änderung. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 01.11.2013 auf seiner Webseite eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen.

Was bedeutet das für Sie?

Die tarifliche Einreihung der Waren anhand der Codenummern stellt die Grundlage für sämtliche Einfuhr- und Ausfuhrmaßnahmen dar. Deshalb sollten die Unternehmen bis zum 01.01.2014 prüfen, ob ihre Waren von den Änderungen betroffen sind. Es ist wichtig sicherzustellen, dass ab dem 01.01.2014 richtige Codenummern bei der Einfuhr- bzw. Ausfuhranmeldung angegeben bzw. Warenkataloge in zollrechtlichen Bewilligungen überprüft und ggf. angepasst werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Änderung der Kombinierten Nomenklatur zur Ungültigkeit von bereits erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) führen kann. Für betroffene Waren sind eventuell neue vZTA zu beantragen.

Gern stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen unter customs@deloitte.de zur Verfügung.

Fundstelle 
 
Amtsblatt Europäische Kommission, 31.10.2013

Ihre Ansprechpartner

Katrin Anderskewitz

kanderskewitz@deloitte.de
Tel.: +49 40 32080 4958

Ihre Ansprechpartner

Katrin Anderskewitz

kanderskewitz@deloitte.de
Tel.: +49 40 32080 4958

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