Mit der Verordnung (EU) Nr. 430/2010 der Kommission vom 20.05.2010 wurde die Zollkodex-Durchführungs-Verordnung geändert, so dass die Hauptzollämter bis 31.12. 2011 bestehende Bewilligungen „Zugelassener Ausführer“ und andere vereinfachte Verfahren zwingend neu bewerten und bewilligen müssen. Betroffen von dieser Regelung sind auch Neubeantragungen.
Derzeit werden alle Inhaber dieser Bewilligungen von den Hauptzollämtern angeschrieben und zur Abgabe eines Fragebogens aufgefordert, der sich weitgehend mit dem Fragebogen zum Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) „Zollrechtliche Vereinfachungen (AEO-C)“ deckt.
Den Hauptzollämtern prüfen insbesondere die betriebliche Organisation der Zollabläufe, der Exportkontrolle und der Berücksichtigung der Terrorismus Verordnungen VO (EG) Nr. 2580/2001 und VO (EG) Nr. 881/2002.
Sollte das Unternehmen die Anforderungen aus Sicht des Hauptzollamts nicht einhalten können, ist mit einem Entzug der Bewilligung bzw. Versagung der Bewilligung bei Neuanträgen zu rechnen.
Wir empfehlen Unternehmen, sich auf die erhöhten Bewilligungsanforderungen vorzubereiten und unterstützen bei der Vorbereitung des Fragebogens sowie einer Überprüfung innerbetrieblicher Arbeitsanweisungen und Organisationsabläufe.
Unternehmen, die noch nicht den Status AEO beantragt haben, empfehlen wir eine Antragstellung in Erwägung zu ziehen.
Fundstelle
Verordnung (EU) Nr. 430/2010 der Kommission vom 20.05.2010
Ansprechpartner
Eva Rehberg | Hamburg
Tel: +49 (0)40 32080 4951
Günther Dürndorfer | München
Tel: +49 (0)89 29036 8287

