17.01.2012

Zoll: Verschiebung des Modernisierten Zollkodex geplant

Mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 01.12.2011 zur Modernisierung der Zollverfahren sind wesentliche Anregungen und Aufforderungen an den Rat und die Kommission formuliert worden, die vollumfänglich im Sinne der Wirtschaft sowie der Zusammenarbeit im Bereich des Außenhandels dienlich erscheinen. Stellungnahmen zur gemeinsamen Zollstrategie, Maßnahmen zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit und des Risikomanagements sowie eindeutige Vorschläge und Anregungen zur Umsetzung des Modernisierten Zollkodex wurden vollumfänglich dokumentiert und veröffentlicht.

Als wesentlicher Punkt der Entschließung gilt die Anregung einer Prüfung der Verschiebung der Einführung des Modernisierten Zollkodex (MZK). Mit Verordnung (EG) Nr. 450/2008 vom 23.04.2008 wurde der MZK zunächst veröffentlicht. Der MZK enthält jedoch einen Verweis, dass die vollumfängliche Anwendbarkeit erst mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung erfolgen soll. Gemäß MZK soll dies spätestens der 24.06.2013 sein. Sollte der Anregung des Parlaments gefolgt werden und eine Verschiebung des MZK entschieden werden, wäre somit eine rechtlich bindende Verschiebung dieser Frist unabdingbar. 

Das Parlament hat mit der Entschließung vom 01.12.2011 den Präsidenten des EU Parlaments beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen und Entschließungen dem Rat und der Kommission zu übermitteln. 

Als wesentliche Inhalte sind nachstehende Anregungen und Anmerkungen besonders hervorzuheben: 

  • Aufforderung des Parlaments an die Kommission, bis Juni 2012 einen Bericht über den derzeitigen Stand der Einhaltung der Zollvorschriften durch die Mitgliedstaaten vorzulegen 
     
  • Prüfung der Möglichkeit, 2016 als neue Frist für die einheitliche Anwendung des Modernisierten Zollkodex festzulegen 
     
  • Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, sich uneingeschränkt für das Konzept der zentralen Zollabfertigung einzusetzen, da die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes ausschließlich durch vollständig harmonisierte Zollbestimmungen, Informationsaustauschsysteme und Datenformate gewährleistet werden kann 
     
  • Aufforderung des Parlaments an die Kommission, AEO zertifizierten Unternehmen zusätzlich konkrete Vorteile zu gewähren und somit einen Anreiz für die Beantragung des AEO Status zu bieten. Insbesondere der Verzicht auf Vorabanzeigen für Einfuhren und Ausfuhren scheint hier dem Gedanken des vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten zweckdienlich zu sein und die besondere Zuverlässigkeit AEO-zertifizierter Unternehmen wäre hierdurch im Rahmen der Risikoüberwachung gewürdigt 
     
  • Anregung eine EU-weit einheitliche Freigrenze von beispielsweise 1.000 Euro für formlose Ausfuhrzollanmeldungen einzuführen, die zur Verringerung von Verwaltungsformalitäten führen würde
      
  • Aufforderung des Parlaments an die Kommission, dem aktuellen Grundsatz bzgl. des nichtpräferentiellen Ursprungs beizubehalten, und als nichtpräferentiellen Ursprung den Ort weiterhin geltend machen zu können, an dem Waren der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sind. Die aktuell diskutierten Bestrebungen, auch für den nichtpräferentiellen Ursprung Regelungen analog derer für die Ermittlung des präferentiellen Ursprungs einzuführen, würden zu einer unnötigen Verwaltungslast führen
     
  • Forderung der Beibehaltung der Vorerwerberpreisregelung

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Forderungen und Anregungen des EU Parlaments wirtschaftlich gesehen zu begrüßen sind. Eine Verschiebung der vollständigen Einführung des MZK einhergehend mit einer graduellen Umsetzung und Verbesserung der aktuell noch nicht ausreichend entwickelten und implementierten EDV-Systemlandschaft innerhalb und unter den Mitgliedstaaten, scheint der richtige Weg zur Modernisierung des Zollrechtes zu sein.

Fundstellen

Veröffentlichung des EU Parlaments 

 

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Ansprechpartner

Günther Dürndorfer | München
Mario Urso | München