Zurück zur Übersicht
24.11.2010
Internationales Steuerrecht

BMF: Deutsch-norwegisches DBA – Anwendung des Schachtelprivilegs

Hintergrund

Dem BMF wurde die Frage gestellt, ob Beteiligungserträge nach dem DBA-Norwegen nur dann in Deutschland freigestellt werden können, wenn diese Erträge tatsächlich in Norwegen einer Besteuerung unterlegen haben.

Verwaltungsanweisung

Das BMF bestätigt, dass Deutschland das DBA-Schachtelprivileg unabhängig davon gewährt, ob eine Schachteldividende im ausländischen Quellenstaat nach dem DBA besteuert werden kann. Dividenden im Sinne von Art. 10 Abs. 3 DBA-NOR sind bei dem deutschen Bezieher nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a Satz 3 i.V.m. Satz 1 DBA von der deutschen Besteuerung freigestellt. Eine Schachtelbeteiligung ist hierbei dann gegeben, wenn eine Beteiligungshöhe von mindestens 25 % vorliegt.

Art. 23 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a Satz 3 i.V.m. Satz 1 DBA-NOR, nach dem eine Besteuerung dieser Einkünfte aus norwegischen Quellen erfordert, dass sie „nach dem Abkommen im Königreich Norwegen besteuert werden können“, der Quellenstaat Norwegen aber nach Artikel 10 Abs. 3 DBA-NOR „keine Steuern auf Dividenden erheben“ kann, steht dem nicht entgegen.

Denn nach der Rechtsprechung des BFH stellt der Methodenartikel Art. 23 DBA-NOR „nur auf die allgemeine Quellenbesteuerungsnorm und nicht auf die Sondervorschrift“ der Quellenbesteuerung ab. Sinn dieser Regelung ist es, bei verbundenen Unternehmen die zwischengesellschaftlichen Zahlungsflüsse weitgehend oder ganz von der Besteuerung freizustellen und sie auf die im Quellenstaat erzielten Einkünfte zu beschränken.

Betroffene Norm

Art. 10 Abs. 3 DBA-NOR, Art. 23 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Satz 3 i.V.m. Satz 1 DBA-NOR

Fundstelle

BMF, Erlass vom 10.11.2010, IV B 3 – S 1301 – NOR/0-04

Weitere Fundstellen

BFH, Urteil vom 19.05.2010, I R 62/09, siehe Zusammenfassung in Deloitte Tax-News

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.