DBA Luxemburg: Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten
Inkrafttreten des DBA Luxemburg
Am Montag, dem 30.09.2013 wurden die Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg, dem der Bundesrat am 23.11.2012 zugestimmt hatte, ausgetauscht. Das Abkommen vom 23.04.2012 findet somit gemäß Art. 30 des DBA ab dem 01.01.2014 Anwendung. Die erforderliche Bekanntgabe des Tages, an dem das Abkommen in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt ist bis heute jedoch noch nicht erfolgt.
Eckpunkte des neuen Abkommens
• Anknüpfung der Abkommensberechtigung an die Ansässigkeit
• Reduzierung des Quellensteuersatzes bei Schachtelbeteiligungen auf 5% und der Schachtelbeteiligungsquote auf mindestens 10%
• Unternehmensgewinne sind der jeweiligen Betriebsstätte zuzurechnen (Authorized OECD Approach)
• Besondere Anforderungen an die Freistellung von Einkünften („subject-to-tax“ Klausel)
Fundstellen
Zustimmung des Bundesrats zum DBA Deutschland – Luxemburg, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News