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11.06.2014
Internationales Steuerrecht

EU-Kommission: Expertengruppe für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft präsentiert ihre Ergebnisse

Bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft geht es nicht (mehr) nur um die Besteuerung eines kleinen Sektor, sondern eines ganzen Wirtschaftszweiges. Um Lösungen für die mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft verbundenen Probleme zu finden, setzte die EU-Kommission Ende des vergangenen Jahres eine Expertenkommission ein, die nun ihre Ergebnisse veröffentlichte.

Hintergrund

Am 22.10.2013 hatte die EU-Kommission die Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission zum Thema Besteuerung der digitalen Wirtschaft beschlossen. Am 25.11.2013 wurden Mitglieder dieser Gruppe bekanntgegeben (siehe Deloitte Tax-News), die das erste Mal im Dezember 2013 tagten. Die Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit vorgestellt.

Ergebnisse der Expertengruppe

Die Expertengruppe kommt zu folgenden grundlegenden Schlussfolgerungen:

  • Es soll kein spezielles Steuerregime für die digitale Wirtschaft geben. Vielmehr sollen die Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen erstellen, wie alle anderen Unternehmen steuerlich behandelt werden.
  • Die Digitalisierung verstärkt den Ruf nach einem einfachen, verlässlichen und vorhersehbaren Steuersystem. Durch die Digitalisierung wird der Zutritt von kleinen und mittleren Unternehmen (SME) zum einheitlichen Binnenmarkt einfacher, da kostengünstiger. Steuerliche Hürden für SME für den Eintritt in den Binnenmarkt sollten beseitigt werden.
  • Mit steuerlicher Incentivierung soll sehr vorsichtig umgegangen werden. Jede Abweichung von Neutralität und Einfachheit führt zu Verwerfungen im Markt.
  • Es wird die weitere Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei der Umsatzsteuer sowie eine Ausweitung des One Stop Shop begrüßt.
  • Die Mitgliedsstaaten der EU müssen gemeinsam gegen Steuervermeidung vorgehen und im Rahmen des Kampfes der OECD gegen BEPS auf gemeinsame Positionen verständigen. Aus Sicht der Expertengruppe sollte dabei ein besonderes Augenmerkt gelegt werden auf: Beseitigung schädlicher Steuerpraktiken, Überarbeitung der Verrechnungspreisregelungen und des Konzeptes zur Entstehung eines ertragsteuerlichen Anknüpfungspunktes.
  • Die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage (GKKB) wäre ein bedeutender Schritt zur Reduzierung der Komplexität für grenzüberschreitend (im Binnenmarkt) tätige Unternehmen und wär eine effektive Möglichkeit zur Bekämpfung von Steuervermeidung und der gerechteren Verteilung des Steueraufkommens.

Die Kommissions- Vizepräsidentin Kroes betonte bei der Vorstellung des Berichtes, dass bei der Modernisierung des Steuersystems zwei Faktoren entscheidend seien: größere Fairness und bessere Impulse um Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen. Die Herausforderungen der fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft dürften nicht ignoriert werden, zugleich müsse es aber ein innovationsfreundliches Umfeld geben. Strafsteuern müssten vermieden werden, gleiche Produkte und Dienstleistungen müssten gleich behandelt werden. Sie (persönlich) würde eine Harmonisierung der Steuern nach unten befürworten.

Die Lösung der mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft verbundenen Probleme ist auch ein Aspekt in der BEPS-Diskussion auf Ebene der OECD (siehe Deloitte Tax-News).

Fundstelle

Expertengruppe, Bericht vom 28.05.2014
Stellungnahme von EU-Kommissar Å emeta und Kommissions- Vizepräsidentin Kroes vom 28.05.2014 (engl.)
Zusammenfassung der EU-Kommission vom 28.05.2014 (engl.)

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