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26.06.2012
Internationales Steuerrecht

Frankreich plant Einführung einer Quellensteuer auf Portfolio-Dividenden

Die französische Regierung hat am 19.06.2012 die Einführung einer Quellensteuer auf Portfolio-Dividenden verkündet.

Am 19.07.2012 hat die französische Regierung verkündet, dass sie die Einführung einer Quellensteuer auf Portfolio-Dividenden beabsichtigt.

Am 10.05.2012 hatte der EuGH in den verbundenen Verfahren C-338/11 bis C-347/11 FIM Santander u.a. entschieden, dass die auf Dividendenzahlungen französischer Unternehmen an ausländische Investmentfonds erhobene Quellensteuer europarechtswidrig ist (siehe dazu den Deloitte Tax-News Beitrag).

Es wird erwartet, dass in Folge des Urteils Frankreich verpflichtet sein wird, mehr als 4 Milliarden Euro unzulässig einbehaltener Quellensteuern auf französische Dividenden, die in den vergangenen Jahren an ausländische Investmentfonds gezahlt wurden, zurückzuerstatten. Die fehlende Möglichkeit, diese Quellensteuern in Folge der EuGH-Entscheidung auch künftig erheben zu können, führt in der Zukunft zu Steuerausfällen in Höhe von schätzungsweise 800 Mio. Euro jährlich.

Bislang war man davon ausgegangen, dass die durch den EuGH monierte Diskriminierung durch eine Ausdehnung der französischen Quellensteuer (derzeit 30 %) ohne Erstattungsmöglichkeit auf Dividendenzahlungen an französische Investmentfonds vermieden werden soll.

Jedoch ist die französische Regierung von dem ursprünglichen Ansatz abgekehrt und hat die Einführung einer Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen französischer Unternehmen in Höhe von 3 % beschlossen.

Diese Quellensteuer soll nicht nur auf Ausschüttungen an Investmentfonds erhoben werden. Die Quellensteuer wird auf Dividenden französischer Unternehmen, die selbst Körperschaftssteuersubjekt sind, erhoben. Damit fällt wie auch bisher keine Quellensteuer auf Ausschüttungen französischer Investmentfonds an, da diese nicht selbst körperschaftsteuerpflichtig sind.

Wichtig ist, dass die Quellensteuer nur auf Portfolio-Dividenden anfallen soll. Ausschüttungen an Anteilseigner, deren Beteiligungsquote mindestens 5 % beträgt, sollen nicht der neuen Quellenbesteuerung unterliegen.

Das französische Parlament wird voraussichtlich noch im Juli 2012 über die Einführung der neuen Quellensteuer abstimmen.

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