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24.03.2010
Internationales Steuerrecht

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Syrien

Wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, wurde am 17. Februar 2010 ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen durch die jeweiligen Vertreter beider Länder unterzeichnet. 

Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren, sobald das Abkommen in Kraft getreten ist.

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