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07.11.2014
Internationales Steuerrecht

OECD: Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen die künstliche Vermeidung der Begründung einer Betriebsstätte

Nachdem die OECD am 16.09.2014 die ersten Ergebnisse zu sieben ihrer fünfzehn Maßnahmen ihres Aktionsplanes gegen BEPS vorgestellt hatte, wurde am 31.10.2014 ein Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen die künstliche Vermeidung der Begründung einer Betriebsstätte veröffentlicht. Es enthält eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen für Artikel 5 OECD-Musterabkommens (OECD-MA). Das finale Schreiben ist für September 2015 vorgesehen.

Hintergrund

Am 19.07.2013 hatte die OECD ihren Aktionsplan zu BEPS der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Deloitte Tax-News). Dieser fünfzehn Maßnahmen umfassende Aktionsplan sah die Veröffentlichung von Empfehlungen zur koordinierten Bekämpfung von BEPS in drei Stufen vor. An dem Projekt sind 44 Staaten, überwiegend Mitglieder der OECD oder G 20, beteiligt. Auch Entwicklungsländer können gleichberechtigt mitarbeiten. Am 16.09.2014 hatte OECD die ersten Ergebnisse zu sieben ihrer fünfzehn Maßnahmen ihres Aktionsplanes gegen BEPS vorgestellt (siehe Deloitte Tax-News). Die Diskussionspapiere zu den übrigen Maßnahmen werden bis Anfang April 2015 erwartet, die finalen Papiere sind für September und Dezember 2015 vorgesehen.

Diskussionsentwurf

Am 31.10.2014 hat die OECD-Arbeitsgruppe zu Maßnahme Nr. 7 ein Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen die künstliche Vermeidung der Begründung einer Betriebsstätte veröffentlicht. Im Diskussionspapier werden im Wesentlichen Maßnahmen und deren Variationen zu vier Bereichen vorgeschlagen:

  • Vermeidung der Begründung einer Betriebsstätte durch künstliche Kommissionärsstrukturen und ähnliche Gestaltungen
  • Einschränkung des Kataloges der Tätigkeiten, die nach Auffassung der Arbeitsgruppe gem. der Ausnahmen in Art. 5 Abs. 4 OECD-Musterabkommen keine Betriebsstätte begründen
  • Einschränkung der Möglichkeit der Teilung eines Vertrages um dadurch von den Ausnahmetatbeständen für die Begründung einer Betriebsstätte im Rahmen von Bauausführungen oder Montagen zu profitieren
  • Strengere Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte im Zusammenhang mit Versicherungsgeschäften

Die Arbeiten zu dieser Thematik sind nicht direkt dafür gedacht, um die bestehenden internationalen Regelungen über die Zuordnung von Besteuerungsrechten zu verändern. Allerdings erkennt die OECD-Arbeitsgruppe, dass die Zuordnung von Gewinnen zu einer Betriebsstätte BEPS-Probleme hervorrufen kann. Es gibt darüber hinaus Interdependenzen mit den anderen Arbeitsgruppen des BEPS-Aktionsplans.

Betroffene Norm

Art. 5 OECD-MA

Ausführlicher Beitrag: BEPS: Maßnahme 7 - „Verhinderung der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten“

Fundstelle

OECD, Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen die künstliche Vermeidung der Begründung einer Betriebsstätte vom 31.10.2014 (engl.)

Weitere Beiträge

BEPS: Maßnahme 7 - „Verhinderung der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten“, siehe Deloitte Tax-News
BEPS: OECD veröffentlicht Diskussionsentwurf zu Verrechnungspreisen für konzerninterne Dienstleistungen - Neueinführung von gering wertschöpfenden Dienstleistungen, siehe Deloitte Tax-News
OECD: Präsentation der ersten Ergebnisse zum Aktionsplan gegen BEPS, siehe Deloitte Tax-News
Geplante Änderungen von Verrechnungspreisregelungen im Rahmen des Aktionsplans der OECD zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), siehe
Deloitte Tax-News

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