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11.01.2010
Mit Beschluss vom 14.10.2009 (AZ. 3 K 278/07, DStR 2009, S. 2480) hat das Niedersächsische Finanzgericht dem EuGH die Frage der Vereinbarkeit der Versagung des Sonderausgabenabzugs von mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Zusammenhang stehenden Renten bei beschränkt Steuerpflichtigen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Als betroffen sieht das Niedersächsische Finanzgericht die Kapitalverkehrsfreiheit an.

