Zurück zur Übersicht
27.10.2009
Internationales Steuerrecht

Steuerbefreiung des DBA-Frankreich schlägt auf den Gewinnanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA durch

Das Hessische Finanzgericht hatte in seinem Urteil vom 23.06.2009 (12 K 3439/01, IStR 2009, S. 658) darüber zu entscheiden, ob die aus dem DBA-Schachtelprivileg i.V.m. dem Methodenartikel resultierende Freistellung einer von einer französischen Tochtergesellschaft bezogenen Dividende auch bei einer KGaA als Gesellschafter zu gewähren ist. Dies hat das Finanzgericht vor dem Hintergrund bejaht, dass die KGaA nach § 1 KStG Körperschaftsteuersubjekt ist und damit eine eigenständige Person i.S.d. Abkommens darstellt. Daher sei der KGaA das DBA-Schachtelprivileg auch nicht vor dem Hintergrund des § 9 Abs. 1 KStG zu versagen. Diese Regelung, die der diesbezüglichen Systematik des deutschen Einkommensteuerrechts geschuldet ist, erlaubt den Abzug des an den persönlich haftenden Gesellschafter gezahlten Gewinnanteils. 

Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 19.05.2010 (I R 62/09) entschieden - siehe ausführlicher in den Deloitte Tax-News.

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.