20.11.2009
Internationales Steuerrecht
Mexiko: Neues DBA mit Deutschland
Am 15.10.2009 ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Mexiko in Kraft getreten, welches bereits am 09.07.2008 paraphiert wurde (vgl. UIS 10/2008). Danach betragen die Quellensteuersätze für Dividenden fortan 5% bei einer Beteiligung von mehr als 10%, ansonsten 10%. Der Quellensteuersatz für Zinsen aus Bankdarlehen beträgt 5%, sowie 10% für Zinsen in anderen Fällen. Für Lizenzen liegt der Quellensteuersatz generell bei 10%.