Zurück zur Übersicht
16.10.2009
Internationales Steuerrecht

Zypern: Neues DBA mit Deutschland

Am 24.09.2009 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Zypern paraphiert, welches das bislang geltende Abkommen vom 09.05.1974 ersetzt. Das neue DBA entspricht weitestgehend dem Musterabkommen der OECD und sieht einen entsprechenden Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke vor.

Dem Informationsaustausch unterliegen insbesondere Bankinformationen sowie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften und anderen Rechtsträgern. Der Geltungsbereich des Informationsaustauschs erstreckt sich hierbei auf alle Steuerangelegenheiten und somit nicht ausschließlich auf die in dem DBA geregelten Steuern. Die Finanzbehörden des ersuchten Staates haben danach die erbetenen Informationen zu beschaffen, soweit die anfragende Behörde darlegen kann, dass diese Informationen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und nicht anderweitig beschafft werden können.

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.