Zypern: Neues DBA mit Deutschland
Am 24.09.2009 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Zypern paraphiert, welches das bislang geltende Abkommen vom 09.05.1974 ersetzt. Das neue DBA entspricht weitestgehend dem Musterabkommen der OECD und sieht einen entsprechenden Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke vor.
Dem Informationsaustausch unterliegen insbesondere Bankinformationen sowie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften und anderen Rechtsträgern. Der Geltungsbereich des Informationsaustauschs erstreckt sich hierbei auf alle Steuerangelegenheiten und somit nicht ausschließlich auf die in dem DBA geregelten Steuern. Die Finanzbehörden des ersuchten Staates haben danach die erbetenen Informationen zu beschaffen, soweit die anfragende Behörde darlegen kann, dass diese Informationen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und nicht anderweitig beschafft werden können.