VAE: Abkommensloser Zustand ab 01.01.2009
Nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen könne entgegen der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.12.2008 (siehe auch UIS 1/2009) von der beabsichtigten Unterzeichnung eines neuen DBA zwischen Deutschland und den VAE, welches mit Wirkung zum 01.01.2009 in Kraft treten soll, nicht mehr ausgegangen werden. Da das bisherige Abkommen nach Art. 30 DBA nur bis zum 31.12.2008 anwendbar war, ist ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres von einem abkommenslosen Zustand auszugehen.
Im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung bei Auslandstätigkeiten in den VAE kann jedoch der Auslandstätigkeitserlass zur Anwendung kommen, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Damit ist es möglich, entsprechende Freistellungsbescheinigungen im Lohnsteuerabzugsverfahren auch rückwirkend zum 01.01.2009 zu erhalten und hierdurch eine vollständige Steuerfreistellung des Arbeitslohns unter Progressionsvorbehalt zu erlangen, da natürliche Personen in den VAE unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit keiner Ertragsteuer unterworfen werden.