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16.10.2008
Streitig war, welchem Elternteil der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG zusteht, wenn das Kind jeweils 3,5 Tage in der Woche im Haushalt der Mutter bzw. des Vaters lebt. Das Finanzgericht Köln sieht kein Wahlrecht der Eltern, sondern weist den Entlastungsbetrag gemäß der Regelung in § 24b Abs. 1 Satz 3 EStG allein dem Elternteil zu, der zum Kindergeldberechtigten bestimmt wurde. Da die kindergeldberechtigte Mutter kein steuerpflichtiges Einkommen erzielte, wirkte sich der Entlastungsbetrag nicht aus.
Der BFH hat hierzu am 28.04.2010 entschieden - siehe ausführlicher in den Deloitte Tax-News.
Fundstelle
FG Köln, Urteil vom 14.08.2008, Az. 15 K 1468/07, EFG 2008, S. 1796.

