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20.03.2009
Zu den Voraussetzungen steuerfreier Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige Einrichtungen hat das BMF nunmehr mit Schreiben vom 25.11.2008 ausführlich Stellung genommen. Das BMF stellt dabei insbesondere klar, dass nach seiner Auffassung nur Tätigkeiten für den ideellen Bereich oder einen Zweckbetrieb begünstigt sind. Tätigkeiten in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder bei der Verwaltung des Vermögens seien hingegen nicht begünstigt. Ob sich diese Rechtsauffassung auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen lässt, erscheint zumindest unsicher. Aufgrund der absolut eher niedrigen Begünstigung (Einnahmen bis zu € 500 im Jahr) dürften sich jedoch kaum Streitfälle ergeben.

