20.10.2009

Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteilig

Am 15.04.2008 urteilte das Finanzgericht Schleswig Holstein (Az. 3 K 253/05, EFG 2008, S. 1295, vgl. praxis-forum 10/2008), dass die Übernahme von eigenkapitalersetzenden Bürgschaften und Darlehen für eine GmbH, an der nur eine mittelbare Beteiligung besteht, nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der unmittelbaren wesentlichen Beteiligung an einer anderen GmbH führt. Der Kläger war alleiniger Gesellschafter der A-GmbH, die wiederum zu 100% an der B-GmbH beteiligt war. Der BFH befand die Entscheidung des Finanzgerichts insoweit für zutreffend, als ein Verlust der Gesellschafterdarlehen des Klägers zugunsten der B-GmbH nicht einen Auflösungsverlust des Klägers i.S.d. § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG aus seiner unmittelbaren Beteiligung an der A-GmbH erhöht. Da das Finanzgericht indes den Sachverhalt nicht ausreichend festgestellt hatte, hob der BFH die Entscheidung der Vorinstanz mit Urteil vom 25.02.2009 (Az. IX R 28/08, BFH/NV 2009, S. 1416) auf.