04.03.2010

BMF: Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Das BMF hat in einem koordinierten Ländererlass zu Abgrenzungskriterien hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen. Der Inhalt dieses Erlasses gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2010. 

Sofern kein Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach der in § 4 Abs. 3 KStG enthaltenen Aufzählung vorliegt, ist die Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur wirtschaftlich, wenn sie ihr nicht eigentümlich und vorbehalten ist. 

Wird die juristische Person des öffentlichen Rechts in Erfüllung einer ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabe tätig bzw. wird ihr diese von einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts übertragen, liegt eine ihr vorbehaltene Aufgabe und damit eine hoheitliche Tätigkeit vor. Die einzelnen Bundesländer haben hierbei unterschiedliche Regelungen getroffen. 

Besteht trotz Aufgabenzuweisung an eine juristische Person des öffentlichen Rechts kein öffentlich-rechtlicher Benutzungszwang, d.h. kann die Leistung auch bei einem privaten Dritten nachgefragt werden, liegt keine vorbehaltene Tätigkeit vor. Dies gilt nur dann nicht, wenn aufgrund der örtlichen Marktgegebenheiten eine Wettbewerbsbeeinträchtigung steuerpflichtiger Unternehmen im In- und Ausland ausgeschlossen werden kann. 

Soweit Aufgaben auf private Dritte übertragen werden können, die nicht lediglich Erfüllungsgehilfe sind, liegen keine vorbehaltenen Tätigkeiten vor. Es handelt sich dann um wirtschaftliche Tätigkeiten, die – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – einen BgA darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Übertragung auf Dritte nur auf einen sog. Beliehenen möglich ist und ein öffentlich-rechtlicher Benutzungszwang besteht. Eine Beleihung setzt dabei voraus, dass die übertragenen Aufgaben nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Handlungsformen zu erfüllen sind.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 11.12.2009, IV C 7 - S 2706/07/10006 - 2009/0833347 (BStBl. 2009 I, 1597, DB 2010, 84).

Ansprechpartner

Andrea Kochenbach | München